§ 1     Mietzeit, An- und Abreise

  1. Die Ferienwohnung wird für die angegebene Mietdauer angemietet.

Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Objekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen und den/die Schlüssel an den Vermieter/Vermittler auszuhändigen.

Die Ferienwohnung ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen!

Am Anreisetag ist die Wohnung in der Regel ab 14:00 Uhr bezugsfertig!

WICHTIG! Bitte teilen Sie uns vorab zur Schlüsselübergabe Ihre Ankunftszeit mit. Es gibt keine Rezeption im Terrassenpark!

Bettwäsche und Handtücher sind nicht Bestandteil der Buchung, können aber gerne gegen eine Pauschale von 10,00 € pro Person geliehen werden.

Andere Vereinbarungen nur nach Absprache mit dem Vermieter/Vermittler.

   § 2   Stornierung und Aufenthaltsabbruch

  1. Storniert der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn so sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten. Kündigung bis
  • 14 Tage vor Mietbeginn:                                     50 % des Gesamtmietpreis
  1. Eine Stornierung/Kündigung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs beim Vermieter/Vermittler.

   § 3   Haftung und Pflichten des Mieters / Schadenskaution

  1. Das Mietobjekt einschließlich dem kompletten Inventar ist schonend zu behandeln. Der Mieter hat die begleitenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts samt Inventar oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Bei Anreise ist eine Schadenskaution in Höhe von 100,00 € in bar zu entrichten. Diese wird bei Abreise/Schlüsselübergabe erstattet, insofern keine Schäden vorhanden sind und die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand übergeben wurde.
  2. Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter/Vermittler unverzüglich in geeigneter Form zu melden. Telefonisch unter 01 74 - 70 54 069 oder per Email an: terrassenparkvermietung@gmail.com
  3. Schäden die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen sind dem Vermieter/Vermittler bekannt zu geben und zu ersetzen.
  4. Die Haltung von Tieren im Mietobjekt ist nicht gestattet.
  5. Der Mieter verpflichtet sich an die Hausordnung zu halten (Aushang im Hauptgebäude, Terrassenpark 16).

   § 4   Schriftform, Salvatorische Klausel

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.